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Die gesetzliche Krebsvorsorge


(d.h. von den Krankenkassen gezahlte Leistung) umfasst jährlich einmal



ab dem 20. Lebensjahr:
Zellabstrich vom Muttermund, Tastuntersuchung des inneren Genitale

ab dem 30. Lebensjahr:
zusätzlich eine Tastuntersuchung der Brust

ab dem 36. Lebensjahr:
jährliche Inspektion und Tastuntersuchung von Genitale und Brust, alle 3 Jahre Zellabstrich und HPV-Abstrich

ab dem 50. Lebensjahr:
zusätzlich Test auf okkultes Blut im Stuhl sowie Mammografie-Screening (alle 2 Jahre) bis 69 Jahre.

Ab dem 56.Lebensjahr haben Männer und Frauen Anspruch auf insgesamt zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung von Darmkrebs mit einem Zeitabstand von 10 Jahren bei einem dafür zugelassenen Internisten (Überweisung). Entscheidet sich der Patient gegen die Durchführung einer Darmspiegelung, hat er Anspruch, jedes 2. Jahr einen Stuhltest durchführen zu lassen.









Ärztehaus Adlerpassage - Petersilienstraße 5-7 - 38640 Goslar
Tel. (05321) 25777