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In unserem Team aus Ärztin, Hebamme und Arzthelferinnen bieten wir Ihnen ein Betreuungskonzept für Ihre Schwangerschaft an. Neben den Routineuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien können Sie verschiedene Wahlleistungen zusätzlich in Anspruch nehmen.

Ultraschalluntersuchungen
Nach den Mutterschaftsrichtlinien sind im Schwangerschaftsverlauf drei Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen. Bei Verdacht auf Fehlbildungen oder Entwicklungsstörungen werden auch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen von der Krankenkasse übernommen. Die Kosten für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, die von vielen werdenden Eltern als zusätzliche Sicherheit gewünscht werden, im Sinne der Krankenkasse aber nicht notwendig sind, müssen selbst getragen werden.

Toxoplasmose
Im Blut der werdenden Mutter können Antikörper gegen Toxoplasmose bestimmt werden. Wenn Antikörper gefunden werden, sind Sie und Ihr Baby vor einer Infektion geschützt. Falls keine Antikörper nachgewiesen werden können, sollten Sie besonders vorsichtig sein z.B. beim Verzehr von Fleisch, bei Katzenkontakt, bei der Küchenhygiene oder Gartenarbeit. Im Verlauf der Schwangerschaft sollte der Test nach ca. 8 Wochen erneut kontrolliert werden, falls dabei ein Antikörper-Anstieg gefunden wird, kann durch Medikamente einer Infektion des Babys vorgebeugt werden.

Ringelröteln (Parvovirus B 19)
Auch hier können Antikörper im Blut der Mutter nachgewiesen werden, wenn ein Immunschutz vorliegt. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie sich bei Ringelröteln-Infektionen in Ihrer Umgebung erneut untersuchen lassen. Falls dabei ein Antiköper-Anstieg nachgewiesen werden sollte, wird Ihr Baby intensiv mithilfe von Ultraschalluntersuchungen überwacht und bei Verdacht auf eine Infektion weitere Maßnahmen getroffen.

Ersttrimesterscreening
Dieser meist in der 13. Schwangerschaftswoche durchgeführte Test liefert eine Risikoberechnung für das Down-Syndrom sowie 2 andere seltene Chromosomenveränderungen (Trisomie 13, Trisomie 18). Der Test ist hilfreich, um sich für oder gegen weitergehende Untersuchungen zu entscheiden. Wir beraten Sie gerne dazu.

3-D-Ultraschall
Mit dieser Technik kann in der 14. bis 16. Schwangerschaftswoche das ganze Kind gezeigt werden, zu einem späteren Zeitpunkt (ca 25. bis 30. SSW) werden meist Gesicht und Oberkörper dargestellt. Auf diese Weise können zusätzlich zum herkömmlichen Ultraschall beispielsweise Gesichtsfehlbildungen mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Qualität der Bilder hängt entscheidend ab von der Lage des Kindes und des Mutterkuchens sowie der mütterlichen Bauchdecke.










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